Bei Fragen gerne für Sie da.

Dominik Vogt
Anlegerbetreuung/Anteilsscheinverwaltung/Marketing
Anlegerbetreuung
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Aachener Grund-Fonds Nr. 1
Jährliche Ausschüttung
So geht´s.
Der Aachener Grund-Fonds Nr. 1 schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Erträge aus den Immobilien und dem sonstigen Vermögen an die Anteilsinhaber aus. Die Ausschüttung erfolgt jährlich Anfang November.
Die Anleger haben die Möglichkeit die ausgeschütteten Beträge, soweit keine haushaltsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen, wieder in den Aachener Grund-Fonds Nr. 1 anzulegen. Hierbei fällt bei einer Wiederanlage bis zum 31.03. des Folgejahres kein Ausgabeaufschlag an, so dass ein voller Zinseszinseffekt eintritt und das Vermögen stetig wachsen kann. Eine Wiederanlage von Teilbeträgen ist ebenfalls möglich.
Näheres zu dem Thema Ausschüttung regelt §14 der besonderen Anlagebedingungen:
Banz Aachener Grund-Fonds Nr. 1 Anlagebedingungen
Bekanntmachung zu dem Immobilien-Sondervermögen.
Aachener Grund-Fonds Nr. 1.
Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen.
zum 01.01.2018
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DownloadÄnderung der allgemeinen Anlagebedingungen des Aachener Grund-Fonds Nr. 1
Änderung der allgemeinen Anlagebedingungen des Aachener Grund-Fonds Nr 1
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