„ZukunftsStifter“

Sollen wir „stiften gehen“?

– Stiftungsgründung in der Niedrigzinsphase

Von Angela Mispagel

Die Niedrigzinsphase stellt alle Stiftungen vor große Herausforderungen. Denn eine Stiftung muss nicht nur das Kapital erhalten, sondern benötigt auch Vermögenserträge oder Spenden, um ihre Stiftungszwecke dauerhaft erfüllen zu können. Konnte man dies früher vielleicht schon mit einem vergleichsweise geringen Kapital erreichen, benötigt man aktuell für den gleichen Ertrag ein deutlich größeres Kapital. Beantragt man die Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung, so muss ersichtlich sein, dass das Kapital und die daraus zu erwartenden Erträge zur Zweckerfüllung ausreichen. Dies ist schwieriger geworden.

So sind viele potentielle Stifterinnen und Stifter gerade verunsichert. Auf der einen Seite haben Sie eine Vision und möchten diese mit der Gründung einer Stiftung dauerhaft verwirklichen. Auf der anderen Seite überlegen sie, ob eine Gründung zum jetzigen Zeitpunkt bereits anerkannt würde oder ob zunächst ein größeres Kapital angespart werden sollte. Für Menschen, die gerne eine Stiftung gründen möchten, stellt sich deshalb oft die Frage: Ist es überhaupt sinnvoll, in dieser Niedrigzinsphase eine Stiftung zu gründen? Ja, meint die Autorin. Der Wunsch, Gutes zu tun, sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Hier können die Treuhandstiftung oder auch eine Zustiftung eine Lösung darstellen.

Die Treuhandstiftung ist eine rechtlich unselbständige Stiftung, also keine eigene juristische Person. Daher benötigt sie einen Treuhänder. Die Auswahl eines Treuhänders sollte dabei sehr sorgfältig bedacht werden. Dies kann z.B. eine Stiftung sein, die vergleichbare Zwecke fördert oder eine Stiftungsverwaltung.

Die Treuhandstiftung hat viele Vorteile. Sie kann zeitlich deutlich schneller und auch kostengünstiger errichtet werden. Es bedarf eines Vertrages zwischen Treuhänder und -geber. Wie bei einer selbständigen Stiftung wird eine Satzung erstellt. So kann der Stifter seine Vision, einen Stiftungsnamen und die Zwecke der Treuhandstiftung festlegen. Der Treuhänder ist daran gebunden. Die Anerkennung der Treuhandstiftung muss nicht bei der staatlichen Stiftungsaufsicht beantragt werden.

Im Steuerrecht wird die Treuhandstiftung wie eine rechtlich selbständige Stiftung behandelt. Es kann die Gemeinnützigkeit beantragt werden, so dass Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausgestellt werden können.

Der Treuhänder verwaltet das Kapital der Treuhandstiftung separat. Er betreut sie in allen Belangen. Somit werden die Stifter bei den Verwaltungsaufgaben entlastet und können sich mehr um die Auswahl möglicher Fördermaßnahmen kümmern. Die Treuhandstiftung kann auch auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt in eine rechtlich selbständige Stiftung umgewandelt werden.

vier Hände puzzeln einen geldschein

Bei allen Vorteilen sollten auch die Risiken bereits bei der Gründung beachtet werden. Die wirtschaftliche Situation des Treuhänders muss solide sein, da das Stiftungsvermögen de jure an ihn übertragen wird. Auch sollte geklärt werden, wie lange die Treuhänderschaft andauert bzw. wie ein Wechsel möglich ist. Es muss zudem garantiert sein, dass der Treuhänder „auf ewig“ den Stiftungszweck einhält, auch wenn er nicht von staatlicher Seite kontrolliert wird.

Alternativ zur Treuhandstiftung gibt es die Möglichkeit einer Zustiftung. Die potentiellen Stifter können recherchieren, ob es schon eine Stiftung gibt, welche die angestrebten Zwecke bereits verwirklicht. Eine Zustiftung zu einer solchen Stiftung kann nach Absprache mit der empfangenden Stiftung auch mit dem Namen der Stifter als Stiftungsfonds geführt werden.

Auch wenn die Niedrigzinsphase geringere Erträge für Stiftungsvermögen erbringen, so sollten niedrige Zinsen dem Wunsch etwas Gutes zu bewirken nicht entgegenstehen. Durch eine Treuhandstiftung oder eine Zustiftung können der Aufwand und Kosten verringert werden und dennoch die gewünschten Zwecke erfüllt werden.

Über die Stiftung und die Autorin

Angela Mispagel

Seit 2019 ist Angela Mispagel Geschäftsführerin der fünf bischöflichen Stiftungen im Bistum Aachen. Nach dem Studium der Betriebswirtschaft absolvierte sie im Laufe der Berufstätigkeit die Stiftungsberater- sowie die Stiftungsmanager-Prüfung. Heute betreut sie 9 rechtlich selbständige kirchliche Stiftungen, 20 Treuhandstiftungen und diverse Stiftungsfonds. Alle Stiftungen und Fonds fördern die kirchlichen Anliegen im Bistum Aachen, aber auch zum Beispiel im Bistums-Partnerland Kolumbien. Nähere Informationen zu allen Stiftungen finden Sie unter stiftungsforum-aachen.de.