Bei Fragen gerne für Sie da.
Georg Heinze
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Dr. Frank Wenzel
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AACHENER GRUNDVERMÖGEN
Best Execution Policy
Ausführungsgrundsätze der AACHENER GRUNDVERMÖGEN Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH bei der Verwaltung von Investmentvermögen.
1. Einleitung
Die AACHENER GRUNDVERMÖGEN verfügt in Form von für die Gesellschaft verbindlich festgelegten Ordnungsanweisungen über Verfahren und Maßnahmen, die für Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere die Beachtung des Interesses des jeweiligen Investmentvermögens und Anleger sorgt.
Die nachfolgend dargelegten Ausführungsgrundsätze beschreiben die getroffenen Maßnahmen um für die von der Aachener Grundvermögen verwalteten Investmentvermögen gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Handelsaufträgen zu
erzielen.
2. Anwendungsbereich der Grundsätze
Die Grundsätze gelten für Ausführungen von Handelsaufträgen in Finanzinstrumente, die die Aachener Grundvermögen für die von ihr verwalteten Investmentvermögen ausführt.
Die allgemeinen Rahmenbedingungen sehen zurzeit vor, dass ausschließlich die Geldanlage in Tages- und Termingeld sowie in Festpreisgeschäfte erfolgt. Die Anlage in Investmentanteile, Aktien, Derivate oder Instrumente mit derivativen Bestandteilen, wie etwa strukturierte Anleihen oder Zertifikate, ist aktuell nicht vorgesehen.
3. Grundsätze der bestmöglichen Auftragsausführung
Die Handelsaufträge über Finanzinstrumente werden unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Ordererteilung zur Verfügung stehenden Informationen zu den besten verfügbaren Bedingungen platziert. Bei der Entscheidung über die Orderplatzierung orientiert sich die Aachener Grundvermögen insbesondere an folgenden Faktoren:
- Sicherheit der Geldanlage
- Preis des Finanzinstrumentes
- Kosten der Auftragsausführung
- Verkehrsfähigkeit und Handelbarkeit des Finanzinstrumentes
- Geschwindigkeit der Ausführung
- Wahrscheinlichkeit der Ausführung
- Umfang und Art des Auftrages
Die Gewichtung der o.g. Faktoren bestimmt sich nachfolgenden Kriterien:
- Anlageziele bzw. Anlagepolitik des Investmentvermögens
- Spezifische Risiken des Investmentvermögens
- Merkmale des Auftrages
- Merkmale der Ausführungsplätze
- sonstige relevanten Aspekte, wie z.B. ethische Werte
Diese Kriterien werden in Abhängigkeit von der Art des Finanzinstrumentes und des Handelsauftrages unterschiedlich gewichtet.
Weitere Informationen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
4. Auswahl von Kontrakten und Brokern
Die Aachener Grundvermögen führt die Aufträge nicht selbst aus, sondern leitet diese an Kontrahenten oder Broker weiter. Hierbei wählt die Aachener Grundvermögen Handelspartner, die sie für zuverlässig erachtet und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie die Ausführungen zu den für das Investmentvermögen bestmöglichen Bedingungen erbringen, aus. Das Ergebnis der Auswahl wird in einer Liste der geeigneten Handelspartner (Broker-Liste) zusammengefast. Diese wird regelmäßig überprüft.
5. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze
Die Ausführungsgrundsätze werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Diese Überprüfung erfolgt mindestens einmal im Jahr oder wenn Anhaltspunkte für eine wesentliche Veränderung vorliegen, welche die Fähigkeit zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für die verwalteten Investmentvermögen beeinträchtigen.
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