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Georg Heinze

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AACHENER GRUNDVERMÖGEN

LEI der KVG: 529900L1A4DPXZYK5R45 Version 1 (ab dem 01.03.2021)

Vergütungspolitik

Kapitalverwaltungsgesellschaften sind nach regulatorischen Vorgaben verpflichtet, für Geschäftsführer sowie Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder der von ihr verwalteten AIF-Sondervermögen haben können (sog. „Risikoträger“), eine Vergütungspolitik festzulegen, die mit einem wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar ist und keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzt.

Die Vergütungen der von der AACHENER GRUNDVERMÖGEN als Risikoträger identifizierten Mitarbeiter setzen sich im Wesentlichen aus festen Bestandteilen zusammen. Die feste Vergütung ist so bemessen, dass die Geschäftsführung und die Mitarbeiter nicht auf den Erhalt einer zusätzlichen variablen Vergütung angewiesen sind. Neben dem Festgehalt kann als Form der besonderen Anerkennung von der Geschäftsführung für den einzelnen Mitarbeiter eine freiwillige Sonderzahlung als einmalige oder variable Zusatzvergütung festgelegt werden, die in keinem Fall einen Anteil von 15 % der Gesamtvergütung übersteigt. Die Festlegung dieser Sonderzahlungen selbst richtet sich nach der allgemeinen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und den berücksichtigungswürdigen Leistungen des jeweiligen Mitarbeiters im vergangenen Jahr. Hierbei gewährt die Aachener Grundvermögen ihren Risikoträgern keine variablen Vergütungsbestandteile, die in irgendeiner Form an den wirtschaftlichen Kennzahlen und/oder den Erfolg (Gewinn, Erträge, u.a.) eines AIF-Sondervermögens gekoppelt und/oder daran ausgerichtet sind. Dadurch wird ausgeschlossen, dass einem Mitarbeiter das Eingehen von Risiken durch die Vergütung belohnt wird.

Bei der Festsetzung der Höhe der Sonderzahlungen werden Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aufgrund des Risikomanagements der Aachener Grundvermögen mitberücksichtigt. Die Aachener Grundvermögen hat im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse bereits die von der BaFin definierten Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehende Struktur des Risikomanagements integriert. Dies bedeutet, dass die AACHENER GRUNDVERMÖGEN keine Investitionen tätigt, die unverhältnismäßig hohe Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung mit sich bringen. Im Bereich Umwelt wird vor der Investition in Immobilien beispielsweise mit externen Architekten und Planungsbüros geprüft, welche ökologische Risiken bestehen. Im Bereich Soziales wird bei einer Investition in Pflegeimmobilien besonderer Wert auf die soziale Performance der Betreiberfirmen gelegt, bei einer Investition in Einzelhandelsimmobilien steht dagegen vorrangig die Stärkung lebenswerter Innenstädte im Fokus. Auch die Governance-Risiken werden vor jeder Investition sorgfältig beurteilt. Eine positive Geschäftsentwicklung der Gesellschaft ist vor diesem Hintergrund nur dann möglich, wenn unter Beachtung dieser Nachhaltigkeitsgrundsätze erfolgreiche Investitionen getätigt werden.

Für die Vergütung der Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat der Aachener Grundvermögen, für die übrigen Mitarbeiter die Geschäftsführung zuständig. Der Vergütungsausschuss der Aachener Grundvermögen setzt sich aus den beiden Geschäftsführern, Dr. Frank Wenzel und Georg Heinze sowie aus der Bereichsleiterin Recht/Personal/Compliance, Susanna Sych und der Sachbereichsleiterin Personal, Gabriele Matheis zusammen.



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